Ihre Anwältin

Vinessa Engelhardt-Lüer

Als Einzelanwältin steht bei mir die persönliche Beratung, im Mittelpunkt der juristischen Tätigkeit. Ich allein übernehme die ungeteilte Verantwortung für das Beratungsergebnis und erarbeite im vorgegebenen wirtschaftlichen Rahmen eine praxisnahe und individuelle Lösung für alle Rechtsprobleme.

Vertrauliches wird nur EINEM Menschen anvertraut.

Schwerpunktmäßig nutze ich im Auftrag meiner Mandanten meine Erfahrungen bei der Durchsetzung von Rechten im Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Erbrecht,  Versicherungsrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsrecht sowie des allgemeine Zivilrechts. Ein besonderes Interesse gilt auch der Mediation.

Zügige Mandatsbearbeitung und flexible Besprechungstermine.

kompetent • zuverlässig • individuell

Meine

FACHGEBIETE

Ich biete Ihnen Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen meinen Tätigkeitsfeldern und den angrenzenden Rechtsgebieten. Sollte ein Rechtsproblem nicht in diese Tätigkeitsbereiche fallen, rufen Sie mich an. Die Mandatsannahme steht sodann für eine persönliche Rechtsberatung auf einem optimalen Beratungsniveau. "Vertrauen zwischen Mandant und Anwalt sind, wie die Fähigkeit kompetenter Vermittlung, besonders wichtig, damit mit Respekt für die Beziehungen aller Beteiligten umfassende und dauerhafte Lösungen erarbeiten werden können."

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ERSTBERATUNG

Ich erhalten häufig Anrufe und E-Mails, in denen ein bestimmtes Problem geschildert und nach den grundsätzlichen rechtlichen Möglichkeiten gefragt wird.

Über das mir damit entgegengebrachte Vertrauen freue ich mich sehr.

Dennoch bitte ich zu beachten, dass auch eine erste Beratung immer Rechtsanwaltsgebühren auslöst.

Sofern Sie Verbraucher sind und sich die anwaltliche Tätigkeit auf eine erste Beratung beschränkt, ist die Höhe der dafür anfallenden Kosten gesetzlich auf maximal 190,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer von derzeit 19% begrenzt.

Sollten Sie außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens Anrecht auf einen Beratungshilfeschein haben, weil Sie die erforderlichen Mittel nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen selbst nicht aufbringen können, dann beantragen Sie sich bitte bei Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Beratungshilfeschein.  Beinhaltet Ihr Problem mehr als eine Angelegenheit – z.B. Umgang, Trennungsunterhalt, Hausrat – müssen Sie darauf achten, dass auch mehrere Beratungshilfescheine von Ihnen beantragt werden. Wenn Sie den/die Beratungshilfeschein/e erhalten haben, können Sie einen Termin mit mir vereinbaren. Der Eigenanteil, den Sie auch im Falle von bewilligter Beratungshilfe selbst zu leisten haben, beträgt je Angelegenheit 15,00 EUR.

Gern gebe ich Ihnen in einem persönlichen Termin eine erste juristische Einschätzung zu Ihrem Sachverhalt oder einen allgemeinen Rechtsrat, so dass Sie mit diesen Informationen Ihr weiteres Vorgehen festlegen können.

Grundsätzlich kann auch eine frühzeitige vorsorgende anwaltliche Beratung sinnvoll sein, um durch kompetente Regelungen Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen. Dies gilt für alle Rechtsgebiete gleichermaßen.

So stellt z.B. die Trennung einer Ehe, einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft, einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder auch die Regelung der sorgerechtlichen und umgangsrechtlichen Beziehungen zwischen Kindern, Müttern, Vätern, Großeltern und Stiefeltern, die emotionalen, finanziellen und persönlichen Gesichtspunkte auf den Prüfstand.

Oder auch das Mietrecht, das ständigen Veränderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung unterliegt. Nebenkostenabrechnung, Eigenbedarfskündigung, Mietminderung oder Schönheitsreparaturen. Fast wöchentlich muss der Bundesgerichtshof über strittige Fragen entscheiden.