Fachgebiete

Familie
Regelungen innerhalb der Ehe, einer Lebenspartnerschaft, der Familie oder der Verwandtschaft.
Wohnen
Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter
Arbeitsrecht
Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Verkehr
Die Abwicklung nach einem Verkehrsunfall für Verursacher und Betroffene
Allg. Zivilrecht
Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen bei allgemeinen zivilrechtlichen Konflikten insbesondere des Schuld- bzw. des Vertragsrechts
Versicherungsrecht
Prüfung und Durchsetzung von Versicherungsansprüchen
Testament & Erbe
Rechtssicherheit vor und mit dem Erbfall

Prozesskostenhilfe Formular

Vollmacht Formular

Honorar

Es gibt viele Situationen, in denen man anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen möchte. Doch viele scheuen den Weg zum Anwalt, weil sie glauben mit unüberschaubaren Kosten belastet zu werden, die sie sich nicht leisten wollen oder können. Dies ist aber nicht so: Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist durch ein Bundesgesetz, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), im einzelnen festgelegt. Wenn Sie es wünschen, kläre ich bereits im Rahmen des Erstgesprächs mit Ihnen, welche Kosten für Ihre Angelegenheiten anfallen.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt möglicherweise die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Bringen Sie daher in diesem Fall zum Erstgespräch die Unterlagen über Ihre Rechtsschutzversicherung mit. Wenn Ihr Einkommen gewisse Grenzen unterschreitet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl. Über die Gewährung von Beratungshilfe entscheidet auf Antrag der Rechtspfleger beim Amtsgericht. Dort bekommen Sie dann einen Berechtigungsschein, mit dem Sie den Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen.

Die Prozesskostenhilfe / Die Verfahrenskostenhilfe (in Familiensachen)sichert Ihnen die Hilfe eines Anwalts bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht. Die Prozesskostenhilfe ist die vollständige oder teilweise Befreiung von den Prozesskosten (Anwalt und Gericht). Ob Sie diese Hilfe bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Bringen Sie für diesen Fall bitte alle Unterlagen über Ihre gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse zum Erstgespräch mit.

Ihre Anwältin
Vinessa Engelhardt-Lüer

Vinessa Engelhardt-Lüer

Bundesgerichtshof

Bundesverfassungsgericht

Erstberatung

Ich erhalten häufig Anrufe und E-Mails, in denen ein bestimmtes Problem geschildert und nach den grundsätzlichen rechtlichen Möglichkeiten gefragt wird.

Über das mir damit entgegengebrachte Vertrauen freue ich mich sehr. Dennoch bitte ich zu beachten, dass auch eine erste Beratung Rechtsanwaltsgebühren auslöst. Gern gebe ich Ihnen in einem persönlichen Termin eine erste juristische Einschätzung zu Ihrem Sachverhalt oder einen allgemeinen Rechtsrat, so dass Sie mit diesen Informationen Ihr weiteres Vorgehen festlegen können.

Grundsätzlich kann auch eine frühzeitige vorsorgende anwaltliche Beratung sinnvoll sein, um durch kompetente Regelungen Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen. Dies gilt für alle Rechtsgebiete gleichermaßen.

So stellt z.B. die Trennung einer Ehe, einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft, einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft oder auch die Regelung rechtlicher und umgangsrechtlicher Beziehungen zwischen Kindern, Müttern, Vätern, Großeltern und Stiefeltern, die emotionalen, finanziellen und persönlichen Gesichtspunkte auf den Prüfstand. Oder auch das Mietrecht, das ständigen Veränderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung unterliegt. Nebenkostenabrechnung, Eigenbedarfskündigung, Mietminderung oder Schönheitsreparaturen. Fast wöchentlich muss der Bundesgerichtshof über strittige Fragen entscheiden.