Arzthaftungsrecht / Medizinrecht

Zu einer Arzthaftung kommt es dann, wenn der Arzt seine Pflichten aus dem Behandlungsvertrag verletzt, indem er einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler begeht. Da sich jeder im Laufe seines Lebens wird ärztlichen Behandlung lassen und jede Behandlung mit einem Risiko verbunden ist, kann leider auch jeden ein Behandlungsfehler treffen. Besteht der Verdacht, falsch behandelt worden zu sein, dann sollten Sie zeitnah handeln.

Ich unterstütze Sie

  • bei der Anforderung von Behandlungsunterlagen
  • bei der Erlangung außergerichtlichen Sachverständigengutachten
  • gegenüber der Schlichtungsstelle
  • der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten, Kosten einer Haushaltshilfe u.a.

Im Schadensfall sind meist auch Versicherer involviert. Bedenken Sie bitte, dass möglicherweise Fristen laufen, die es einzuhalten gilt. Sie sollten daher umgehend mit mir in Kontakt treten. Die zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheit relevanten Unterlagen stellen Sie mir bitte, wenn möglich, im Anschluss an die Terminvereinbarung und noch vor unserem ersten Besprechungstermin zur Verfügung.

Das können sein:

  • Arztberichte
  • Chronologische Auflistung des Krankheits- / Behandlungsverlaufes
  • Behandlungsakte
  • Name, Adresse, Gesellschaftsform und Vertreter des Gegners
  • Gutachten wenn bereits vorhanden
  • Vorkorrespondenz mit dem Krankenhaus, Versicherern usw.
  • Rechtsschutzversicherungsunterlagen