Das Familienrecht ist eines der Rechtsgebiete mit dem größten Konfliktpotential, vor allem, falls die Interessen von Kindern mitbetroffen sind. Entsprechend häufig sind neben der elterlichen Sorge und des Aufenthalts auch Fragen betreffend des Barunterhalts für die Kinder und des Betreuungsunterhalts für einen der Elternteile zu regeln. Dabei sollte, um eine Zerrüttung der familiären Verhältnisse zu vermeiden, immer eine einvernehmliche, für alle Involvierten tragbare Lösungen im Vordergrund stehen.

Sollte es auch mit meiner Hilfe nicht gelingen eine gütliche Einigung zu erzielen, setzte ich Ihre Interessen gerichtlich durch.

  • Ich unterstütze Sie bei
  • einer Ehescheidung
  • bei Eheverträgen
  • beim Umgang
  • beim Unterhalt
  • bei der Vermögensauseinandersetzung
  • im Gewaltschutz

Auch in familienrechtlichen Angelegenheiten können Fristen laufen. Zudem werden familienrechtliche Konflikte häufig als besonders belastend empfunden und es bedarf einiger Zeit, tragfähige Lösungen für diese Konflikte zu entwickeln und zu etablieren.

Sie sollten daher umgehend mit mir in Kontakt treten.

Die zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheit relevanten Unterlagen stellen Sie bitte, wenn möglich, im Anschluss an die Terminvereinbarung und noch vor unserem ersten Besprechungstermin zur Verfügung.

Das können sein:

  • Vertragsunterlagen, z.B. Ehevertrag, notarieller Vertrag, ggf. Grundstückskaufvertrag
  • Gehaltsbescheinigung
  • Steuerbescheide
  • bei Selbständigen Bilanzen der letzten drei Jahre
  • erlassene einstweilige Verfügung
  • Korrespondenz mit der Gegenseite
  • Name, Adresse der Gegenseite