Das Mietrecht berührt nahezu jeden. Entweder als Mieter oder Vermieter einer Mietwohnung, als Eigentümer oder Besitzer eines Eigenheims oder als Eigentümer oder Besitzer einer Eigentumswohnung. In vielen Fällen kommt es erst bei Beendigung des Mietverhältnisses zu Differenzen. Grundsätzlich ist das Mietrecht eines der Rechtsgebiete mit dem größten Konfliktpotential. Entsprechend vielfältig ist auch die Rechtsprechung, die zum Mietrecht ergeht, was wiederum dazu führt, dass die Rahmenbedingungen sich stetig verändern.

Ich vertrete Sie als Mieter als auch Vermieter im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.

Ich unterstütze Sie bei

  • der Ausgestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Fragen zur Mietkaution
  • der Mietzahlung
  • der Nebenkostenabrechnung
  • bei Mängel der Mietsache
  • bei Mieterhöhung
  • bei Schönheitsreparaturen
  • der Kündigung und Räumung der Wohnung
  • Mietminderungen
  • dem Untermietvertrag
  • Ruhestörung
  • Eigenbedarf
  • im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) oder bei Fragen zu Pachtverträgen

Auch in mietrechtlichen Angelegenheiten können Fristen laufen, um mietrechtliche Ansprüche entweder abzulehnen oder aber durchzusetzen. Sie sollten daher umgehend mit mir in Kontakt treten.

Die zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheit relevanten Unterlagen stellen Sie bitte, wenn möglich, im Anschluss an die Terminvereinbarung und noch vor unserem ersten Besprechungstermin zur Verfügung.

Das können sein:

  • Mietvertrag
  • Vorkorrespondenz Mieter/Vermieter
  • Nebenkostenabrechnung
  • Name, Adresse, Gesellschaftsform und Vertreter des Gegners
  • Rechtsschutzversicherungsunterlagen