Das Familienrecht ist eines der Rechtsgebiete mit dem größten Konfliktpotential, vor allem, falls die Interessen von Kindern mitbetroffen sind. Entsprechend häufig sind neben der elterlichen Sorge und des Aufenthalts auch Fragen betreffend des Barunterhalts für die Kinder und des Betreuungsunterhalts für einen der Elternteile zu regeln. Dabei sollte, um eine Zerrüttung der familiären Verhältnisse zu vermeiden, immer eine einvernehmliche, für alle Involvierten tragbare Lösungen im Vordergrund stehen.
Sollte es auch mit meiner Hilfe nicht gelingen eine gütliche Einigung zu erzielen, setzte ich Ihre Interessen gerichtlich durch.
Ich unterstütze Sie
bei einer Ehescheidung
bei Eheverträgen
beim Umgang
beim Unterhalt
bei der Vermögensauseinandersetzung
im Gewaltschutz
Auch in familienrechtlichen Angelegenheiten können Fristen laufen. Zudem werden familienrechtliche Konflikte häufig als besonders belastend empfunden und es bedarf einiger Zeit, tragfähige Lösungen für diese Konflikte zu entwickeln und zu etablieren.
Sie sollten daher umgehend mit mir in Kontakt treten.
Die zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheit relevanten Unterlagen stellen Sie bitte wenn möglich, noch vor unserem ersten Besprechungstermin zur Verfügung.
Das könnten sein:
Vertragsunterlagen, z.B. Ehevertrag, notarieller Vertrag, ggf. Grundstückskaufvertrag
Gehaltsbescheinigung
Steuerbescheide
bei Selbständigen Bilanzen der letzten drei Jahre
erlassene einstweilige Verfügung
Korrespondenz mit der Gegenseite
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