GEBÜHREN

Zum Anwalt? Welche Kosten kommen da auf mich zu?

Es gibt viele Situationen, in denen man anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen möchte. Doch viele scheuen den Weg zum Anwalt, weil sie glauben mit unüberschaubaren Kosten belastet zu werden, die sie sich nicht leisten wollen oder können.

Dies ist aber nicht so: Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist durch ein Bundesgesetz, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), im Einzelnen festgelegt. Dieses knüpft, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde, regelmäßig an den Gegenstandswert (Streitwert) an.

Einen Überblick über die Gebühren für einen Rechtsanwalt und über die im Falle eines gerichtlichen Verfahrens entstehenden Kosten können Sie sich mit Hilfe dieses Leitfadens zur Anwaltsvergütung der Bundesrechtsanwaltskammer verschaffen.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind,

übernimmt möglicherweise die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung
Ihrer Rechte. Bringen Sie daher in diesem Fall zum Erstgespräch eine Schadensnummer Ihres Versicherers oder die Unterlagen über Ihre Rechtsschutzversicherung mit.

Wenn Ihr Einkommen gewisse Grenzen unterschreitet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Die Beratungshilfe

ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl. Über die Gewährung von Beratungshilfe entscheidet auf Antrag der Rechtspfleger beim Amtsgericht Ihres Wohnortes. Dort bekommen Sie dann einen Berechtigungsschein, den Sie zu unserem Termin mitbringen.

Die Prozesskostenhilfe / Die Verfahrenskostenhilfe (im Familienrecht)

sichert Ihnen die Hilfe eines Anwalts bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.
Die Prozesskostenhilfe ist die vollständige oder teilweise Befreiung von den Prozesskosten (Gebühren des eigenen Rechtsanwalts und Gerichtgebühren). Ob Sie diese Hilfe bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Bringen Sie für diesen Fall bitte alle Unterlagen über Ihre gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse zum Erstgespräch mit.

Mit Hilfe dieses kostenlosen Prozesskostenrechner www.rvg-rechner.de können Sie die zu erwartenden Kosten ermitteln.

 

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