Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Ihnen als privaten Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaften. Hierbei geht es dann meist auch um mehr als den Streit um eine Versicherungsdeckung. Da Versicherungsunternehmen in der Regel nach Gründen suchen, um ihre Leistungspflicht zu mindern oder zu umgehen, hängen Ansprüche aus Versicherungen häufig von dem Prozessverlauf und -ausgang eines gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahrens ab.

Ich unterstütze Sie

  • bei der Erfüllung von versicherungsrechtlichen Pflichten und Obliegenheiten zur Wahrung des Versicherungsschutzes
  • im Sachversicherungsrecht
  • im Recht der privaten Krankenversicherung
  • im Recht der privaten Unfall- und Lebensversicherung
  • im Haftpflichtversicherungsrecht
  • der Abmahnung
  • dem Arbeitszeugnis
  • der Durchsetzung des Mindestlohns
  • in Fällen von Mobbing
  • im Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung
Da im Schadensfall immer Versicherer involviert sind, bedenken Sie bitte, dass Fristen laufen, die es einzuhalten gilt. Sie sollten daher umgehend mit mir in Kontakt treten. Die zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheit relevanten Unterlagen stellen Sie bitte, wenn möglich, im Anschluss an die Terminvereinbarung und noch vor unserem ersten Besprechungstermin zur Verfügung.

Das können sein:

  • Versicherungsvertrag mit den entsprechenden AVB
  • Vorkorrespondenz mit der Versicherung
  • Ärztliche Gutachten / Atteste
  • Sachverständigengutachten
  • Rechtsschutzversicherungsunterlagen